Sachverständigentätigkeit nach Verpackungsgesetz

Im Rahmen der Umsetzung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) ist es für die beteiligten Unternehmen notwendig, Nachweise und Bestätigungen durch Sachverständige erbringen zu lassen. Unsere, im Prüferregister der zentralen Stelle Verpackungsregister geführten, Sachverständigen bieten Ihnen diese Dienstleistungen an. Ebenso stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite bei allen weiteren Fragen zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes.

Vollständigkeitserklärung

Wenn Sie als Hersteller und Vertreiber verpflichtet sind, gemäß Verpackungsgesetz eine Vollständigkeitserklärung (VE) abzugeben, prüfen unsere Sachverständigen diese und versehen die korrekte VE mit einer qualifizierten elektronischen Signatur.

(Bei Überschreiten der Mengenschwellen von 80.000 kg Glas oder 50.000 kg Papier/ Pappe/ Karton und/ oder 30.000 kg der übrigen Materialarten [Kunststoffe, Getränkekartonverpackungen, sonstige Verbundverpackungen, Eisen, Aluminium]).

Die Vollständigkeitserklärung ist jeweils bis zum 15.Mai für das vorausgegangene Kalenderjahr im Verpackungsregister (LUCID) bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister („Zentrale Stelle“) zu hinterlegen.

Feststellung der Anlageneignung als Letztempfängeranlage

Wir prüfen, ob Ihre Verwertungsanlage die Anforderungen der aus Ziffer 10.4 bis 10.11 der „Prüfleitlinien Mengenstromnachweis Systeme“, der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister („Zentrale Stelle“) als Letztempfänger von Verpackungen erfüllt. Dies betrifft Anlagen, die gebrauchte Verpackungen aus Kunststoffen, Flüssigkeitskartons und sonstigen Faserverbunden sowie Aluminiumfraktionen aufbereiten und verwerten. Den Nachweis dokumentieren wir in einem „Zertifikat für die Letztempfängeranlage“.

Sortieranalysen

Aus verschiedenen rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen kann die Durchführung von Sortieranalysen notwendig und sinnvoll sein:

  • Klärung von Qualitäten und Ausbringungsraten (z. B. im Hinblick auf Konformität mit Spezifikationen, Farbanteile bei PET)
  • Inputanalysen bei Sortieranlagen
  • Reinheitsanalysen von sortierten Fraktionen
  • Inhaltsanalysen von gesammelten Verpackungsabfällen

Die Zusammensetzung von Abfallströmen kann durch eine Einführung der Wertstofftonne oder die Ausweitung der Getrennterfassung verändert werden. Mit Sortieranalysen können die Wertstoffpotentiale und die Verpackungsanteile bei PPK und LVP Sammelgemischen ermittelt werden.

Wir planen in Abstimmung mit Ihnen als Auftraggeber die entsprechenden Sortierungen und führen diese für Sie durch. Dauer und Aufwand der Sortierung am Ort des Anfalls oder an Sortier- oder Umschlaganlagen hängen von der geforderten Sortiertiefe, Anzahl und dem Volumen der einzelnen Proben, der statistischen Sicherheit und anderen kundenspezifischer Anforderungen ab.

Die Ergebnisse stellen wir in einem detaillierten Bericht dar.

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Ansprechpartner:

Dipl.-Ing. (FH) Horst-Dieter Dörfel
Sachverständiger
Tel: 033769/ 20515

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