Zertifizierung von Unternehmen nach Verpackungsgesetz
(Zertifikat für Letztempfängeranlagen)
Das Verpackungsgesetz hat zum Ziel, eingesammelte und ggf. sortierte Verpackungen einer hochwertigen Verwertung zuzuführen. Dieser Mengenstrom ist nachzuweisen.
Für die Verwertungsanlagen als Letztempfänger des Mengenstroms gelten bestimmte Kriterien der Anlageneignung. Diese müssen nachgewiesen werden für
- Anlagen zur Aufbereitung (inklusive Verwertung) von Kunststoffverpackungsabfällen aus der LVP-Erfassung und Sortierung
- Anlagen zur Aufbereitung (inklusive Verwertung) von Flüssigkeitskartons und von sonstigen faserbasierten Verpackungen aus der LVP-Erfassung und Sortierung
- Anlagen zur mechanischen Aufbereitung der Aluminiumfraktion aus der LVP-Erfassung und Sortierung
Als Nachweis dieser Anlageneignung dient das Zertifikat eines registrierten Sachverständigen (der nach § 36 Gewerbeordnung von der IHK bestellt und öffentlich vereidigt ist sowie im Prüferregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister geführt wird).
Voraussetzung für eine Zertifizierung ist eine Dokumenten- und Anlagenprüfung vor Ort. Diese bildet die Grundlage der anschließend zu erstellenden Stellungnahme sowie des Zertifikates.
Zur Vorbereitung dieser Begehung wird schriftlich mitgeteilt, welche Unterlagen für den Prüftermin vorgehalten werden müssen. Ebenfalls kann auf Anfrage ein Anforderungskatalog übersandt werden. Zum Begehungstermin erfolgen eine Besichtigung der technischen Einrichtungen und die Einsichtnahme in die relevanten Unterlagen. In einem anschließenden Bericht werden die Ergebnisse dargestellt und das Gutachten dem Auftraggeber zeitnah zugestellt. Dauer und Aufwand hängen von der vorhandenen technischen Einrichtung, des zu verarbeitenden Mengenvolumens und weiterer individueller Besonderheiten des Kunden ab.
Das Prüfungsverfahren selbst unterliegt selbstverständlich der im Geschäftsverkehr üblichen Vertraulichkeit. Ziel ist es, dass die erstellten Zertifikate allen rechtlichen Vorgaben entsprechen, ein anspruchsvolles Niveau dokumentieren und von allen Verpflichteten anerkannt werden. Somit wird ein hohes Maß an Rechtssicherheit sowohl für die zu zertifizierenden Betriebe als auch die Lieferanten geschaffen.
Unsere registrierten Sachverständigen bieten Ihnen die Zertifizierung als Komplettleistung an.
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Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. (FH) Horst-Dieter Dörfel
Sachverständiger
Tel: 033769/ 20515
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