Prüfungen nach AwSV

Wann sind Anlagen prüfpflichtig?

AwSV ist die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe. Sie macht Vorgaben für alle Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert, abgefüllt, umgeschlagen, hergestellt, behandelt oder verwendet werden.

Grundsätzlich ist für den sicheren und störungsfreien Betrieb einer Anlage der Betreiber verantwortlich. Regelmäßige Prüfungen hinsichtlich der Funktionssicherheit der sicherheitstechnischen Einrichtungen und der Dichtigkeit aller Anlagenteile sind unverzichtbar.

In Abhängigkeit von dem maßgeblichen Volumen sowie der Wassergefährdungsklasse des spezifischen Stoffes lässt sich ein Gefährdungspotential ermitteln. Unter Berücksichtigung der örtlichen Lage der Anlage, d.h. ob sie möglicherweise in einem Wasserschutzgebiet liegt, oberirdisch oder unterirdisch, als LAU-Anlage (Anlage zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen) bzw. HBV-Anlage (Anlage zum Herstellen, Behandeln und Verwenden) betrieben wird, ergeben sich besondere, vom Gesetzgeber vorgeschriebene, Prüfpflichten.

Prüfpflichten und -rhythmen sind somit standort-, stoff- und anlagenspezifisch. Im Einzelfall können technische und behördliche Vorschriften etwas anderes vorschreiben.

Falls Sie Fragen zur Prüfpflichtigkeit Ihrer Anlagen haben, sprechen Sie mit uns.

Unsere Leistungen ...

Wir führen in Ihrem Auftrag die geforderten

  • Inbetriebnahmeprüfungen,
  • widerkehrenden Prüfungen,
  • Prüfungen nach wesentlicher Änderung,
  • Wiederinbetriebnahmeprüfungen, wenn Anlagen länger als ein Jahr stillgelegt waren,
  • Besorgnisprüfungen und
  • Stilllegungsprüfungen

durch.

Dies betrifft u. a. die Überprüfung von folgenden Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen:

  • Eigenverbrauchertankstellen
  • Frisch- und Altöllageranlagen
  • Fass- und Gebindelager
  • Heizöllageranlagen

Der Prüfungsumfang und die -tiefe für die unterschiedlichen Anlagen sind vom Gesetzgeber vorgegeben und in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) seit 01.08.2017 nun bundesweit geregelt.

Gutachten, die im Rahmen der Eignungsfeststellung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen erforderlich und nicht einfacher und herkömmlicher Art sind, gehören ebenfalls zum Leistungsspektrum der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH.

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Ansprechpartner:

Dipl.-Ing. Christian Waßner
Sachverständiger
Tel: 033769/ 20515

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