Sachverständigentätigkeiten nach Altfahrzeugverordnung

Die Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen gilt für Fahrzeuge und Altfahrzeuge einschließlich ihrer Bauteile und Werkstoffe.



Wer sich eines Fahrzeugs entledigt, entledigen will oder muss, ist verpflichtet, dieses nur einer anerkannten Annahmestelle / Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen.

Betreiber von Demontagebetrieben sind verpflichtet, die Überlassung eines Fahrzeuges durch einen Verwertungsnachweis zu bescheinigen. Diese Verwertungsnachweise dürfen nur von Betreibern anerkannter Demontagebetriebe ausgestellt werden. Betreiber von Demontagebetrieben dürfen nur anerkannte Annahmestellen oder anerkannte Rücknahmestellen beauftragen, den Verwertungsnachweis auszuhändigen.


Die Betreiber von Annahmestellen, Rücknahmestellen, Demontagebetrieben, Schredderanlagen und sonstigen Anlagen zur weiteren Behandlung müssen sich die Einhaltung der Anforderungen der Altfahrzeug-Verordnung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bescheinigen lassen. Diese Bescheinigung wird bei Erfüllung aller Anforderungen der Altfahrzeug-Verordnung durch den Sachverständigen erteilt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen muss jährlich durchgeführt werden.

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Ansprechpartner:

Dipl.-Ing. Christian Waßner
Sachverständiger
Tel: 033769/ 20515

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