Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragter) nach § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV
Hintergrund:
Für Betreiber von IED-Anlagen bzw. genehmigungsbedürftiger Anlagen gemäß Anhang I der 5. BImSchV besteht nach § 53 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Pflicht, einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragte) zu bestellen. Zu deren Aufgabenbereich gehört die Beratung des Anlagenbetreibers und der Mitarbeiter, die Überwachung der Betriebsstätte, Anregung und Mitarbeit bei der Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren und Erzeugnisse sowie die Aufklärung der Betriebsangehörigen über schädliche Umwelteinwirkungen der Anlage und mögliche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben müssen Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Neben einer entsprechenden Ausbildung und praktischen Tätigkeit (gemäß § 7 Nr. 1 und 3 der 5. BImSchV) ist deshalb im Vorfeld der Bestellung zum Immissionsschutzbeauftragten die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Fachkundelehrgang nach § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV erforderlich.
Zielgruppe:
Mitarbeiter von Unternehmen (z.B. Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen), die zum "Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz" (Immissionsschutzbeauftragte) bestellt werden sollen sowie fachlich interessierte Personen (Sachverständige, Behördenmitarbeiter u.a.)
Inhalte:
Entsprechend der Richtlinie für die Anerkennung von Lehrgängen nach der 5. BImSchV und Anhang II A der 5. BImSchV werden folgende Themen behandelt:
- Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere des Immissionsschutzrechts
- Rechte, Pflichten und Arbeitsweisen des Immissionsschutzbeauftragten
- Anlagen- und Verfahrenstechnik unter Berücksichtigung des Standes der Technik
- chemische und physikalische Eigenschaften von Schadstoffen
- Überwachung und Begrenzung von Emissionen sowie Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von Immissionen und schädlichen Umwelteinwirkungen
- Geräusche, Lärm und Erschütterungen, TA Lärm
- Luftschadstoffe, TA Luft
- umwelterhebliche Eigenschaften von Erzeugnissen einschließlich Verfahren zur Wiedergewinnung und Wiederverwertung
- Vermeidung sowie ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von Reststoffen oder deren Beseitigung als Abfall
- Energieeinsparung und Abwärmenutzung
- vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
Durchführung:
Die Lehrgänge werden an vier aufeinander folgenden Tagen durchgeführt.
- Tag ca. 08.00 - 17.30 Uhr
- Tag ca. 08.00 - 17.30 Uhr
- Tag ca. 08.00 - 17.30 Uhr
- Tag ca. 08.00 - 17.30 Uhr
Abschluss:
behördlich (Landesamt für Umwelt Brandenburg) bundesweit anerkannte Teilnahmebescheinigung der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH (Fachkundenachweis)
Kosten:
1.190,00 € zzgl. MwSt. (1.240,00 € zzgl. MwSt. ab 01.01.2023) |
Im Preis enthalten sind entsprechende Lehrgangsunterlagen, zusätzlich ein Fachbuch zum Immissionsschutzrecht, die Teilnahmebescheinigung sowie bei Präsenzlehrgängen Mittagessen und Tagungsgetränke.
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Ansprechpartnerinnen:
(Lehrgangsverantwortliche)
Frau Sonja Wolkenstein
Tel: 033769/ 201157
wolkenstein@iwaonline.de
Frau Marleen Gärtner
Tel: 033769/ 20515
gaertner@iwaonline.de
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