Fortbildung nach § 9 Abs. 3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und §§ 4, 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
Hintergrund:
Die nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) bzw. Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) geforderte Fachkunde der für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in Entsorgungsfachbetrieben sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen muss durch die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungslehrgängen, mindestens alle zwei Jahre (EfbV) bzw. alle drei Jahre (AbfAEV), nachgewiesen werden. Zusätzlich besteht im Rahmen des Kurses die Möglichkeit der Fortbildung für den „Betriebsbeauftragten für Abfall“ (siehe „Fortbildung Betriebsbeauftragter für Abfall (Abfallbeauftragter) nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV sowie im Sinne der §§ 59 und 60 KrWG“). Der Fortbildungslehrgang kann durch die Weiterbildung nach § 4 Nr. 2 DepV ergänzt werden (siehe „Fachkunde/ Weiterbildung nach § 4 Nr. 2 Deponieverordnung (DepV)“).
Zielgruppe:
Für Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben sowie Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen, die bereits einen Grundlehrgang besucht haben
Inhalte:
Entsprechend Anlage 1 der EfbV und Anlage 1 der AbfAEV werden u.a. folgende Themen behandelt:
- Neuerungen im Abfall- und Umweltrecht/ Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
- Ausblick auf aktuelle Entwicklungen und zu erwartende Rechtsänderungen
- das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die entsprechend ergangenen Rechtsverordnungen in der Praxis
- aktuelle Rechtsprechung/ Haftung
- Neuerungen im Bereich Arbeitsschutz / Gefahrstoffrecht
- Neuerungen im Gefahrgutrecht / Gefahrguttransporte
- Entwicklungen in der Kreislaufwirtschaft
- Aktuelles aus der Zertifizierungspraxis
- Praxisbeispiele zum Vollzug des Abfallrechts
Durchführung:
Die Lehrgänge werden als Kombination Fortbildung nach § 9 EfbV / §§ 4, 5 AbfAEV und Fortbildung für den Betriebsbeauftragten für Abfall angeboten.
- Tag ca. 08.30 - 17.00 Uhr
- Tag ca. 08.30 - 16.00 Uhr
Abschluss:
behördlich (Landesamt für Umwelt Brandenburg) bundesweit anerkannte Teilnahmebescheinigung der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH (und nach Kennzeichnung im Anmeldeformular Teilnahmebescheinigung für die Fortbildung für den Betriebsbeauftragten für Abfall)
Kosten:
620,00 € zzgl. MwSt. (640,00 € zzgl. MwSt. ab 01.01.2025) |
Präsenzlehrgang Nachweis Fortbildung nach EfbV + AbfAEV |
560,00 € zzgl. MwSt. (580,00 € zzgl. MwSt. ab 01.01.2025) |
Onlinelehrgang Nachweis Fortbildung nach EfbV + AbfAEV |
640,00 € zzgl. MwSt. (670,00 € zzgl. MwSt. ab 01.01.2025) |
Präsenzlehrgang Nachweis Fortbildung nach EfbV + AbfAEV + Nachweis Fortbildung für den Betriebsbeauftragten für Abfall |
580,00 € zzgl. MwSt. (610,00 € zzgl. MwSt. ab 01.01.2025) |
Onlinelehrgang Nachweis Fortbildung nach EfbV + AbfAEV + Nachweis Fortbildung für den Betriebsbeauftragten für Abfall |
Im Preis enthalten sind entsprechende Lehrgangsunterlagen (digital bei Online-Kursen), ein Fachbuch zum Abfallrecht, die Teilnahmebescheinigungen sowie bei Präsenzlehrgängen Mittagessen und Tagungsgetränke.
Termine
Suche
Ansprechpartnerinnen:
(Lehrgangsverantwortliche)
Frau Sonja Wolkenstein
Tel: 033769/ 201157
wolkenstein@iwaonline.de
Frau Marleen Gärtner
Tel: 033769/ 204317
gaertner@iwaonline.de
Frau Katrin Dinter
Tel: 033769/ 204317
dinter@iwaonline.de
Anfrage / Kontakt
» Kontakt «
Downloads / Lehrgangsvorträge
» Downloads «