Zertifizierung gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)

Seit 1996 hat sich die die freiwillige Überwachung von Unternehmen der Entsorgungswirtschaft nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung bewährt und das Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb ist für viele Unternehmen ein messbarer wirtschaftlicher Faktor geworden.

Das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, ein hohes Qualitätsniveau in der Entsorgungswirtschaft zu fördern ist damit erreicht und wurde deshalb mit der zum 01.06.2017 in Kraft gesetzten novellierten Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) weiterentwickelt.

Für den einzelnen Entsorgungsbetrieb hat die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb den Vorteil, bestimmte verfahrensrechtliche Vorteile zu genießen (z.B. Verzicht auf Beförderungserlaubnis, Möglichkeit des privilegierten Nachweisverfahrens). Für viele Unternehmen ist die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb heute schon eine Pflicht, denn immer mehr Auftraggeber erwarten von ihren Entsorgern diesen Nachweis.

Die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb wird immer auf bestimmte Tätigkeiten bezogen, die beim Umgang mit Abfällen auftreten können. Im Einzelnen sind das:

  • Sammeln
  • Befördern
  • Lagern
  • Behandeln
  • Verwerten
  • Beseitigen
  • Handeln
  • Makeln

Desweiteren haben die Sachverständigen der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH u. a. auch die gesonderten Anforderungen des Elektro- und Elektronikgerätegsetz, der Altfahrzeugverordnung und der Gewerbeabfallverordnung in das Zertifizierungssystem eingearbeitet und sind somit in der Lage, auch diesen Aspekt mit zu berücksichtigen und zu zertifizieren.

Die IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH überwacht ca. 200 Einzelunternehmen: Die Sachverständigen sind u. a. auch für folgende Entsorgergemeinschaften und Technische Überwachungsorganisationen tätig:

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Ansprechpartner:

Dipl.-Ing. Christian Waßner
Sachverständiger
Tel: 033769/ 20515

Dipl.-Ing. (FH) Horst-Dieter Dörfel
Sachverständiger
Tel: 033769/ 20515

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