Immissionsschutzbeauftragter / Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz

Nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, einen Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz zu bestellen.
Die Übernahme der in § 54 BImSchG festgelegten Aufgaben erfordert Kenntnisse über die Anlage und die Anlagenkomponenten, die Verfahren, die Emissionen sowie die rechtlichen Vorgaben.
Durch unsere langjährige Erfahrung in diesem Bereich können wir Ihnen folgende Dienstleistungen anbieten:

  • Beratung zu umweltfreundlichen Verfahren und Entwicklungen
  • Begutachtung der bestehenden Verfahren auf Umweltfreundlichkeit
  • Regelmäßige Begehung und Kontrolle der Anlage
  • Messumfang abstimmen und veranlassen, inkl. Angebotseinholung
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter und Führungskräfte

Ihre Vorteile

  • keine Bindung eigener Ressourcen sondern Konzentration auf das Kerngeschäft
  • bestimmungsgemäßer Betrieb
  • Ausbau der Qualifikation Ihrer Mitarbeiter
  • Erstellung Jahresbericht Immissionsschutz

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IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH
In der Muna 2
15749 Mittenwalde OT Töpchin

Tel: 033769/ 20515

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