Bauanträge

Für die Errichtung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen ist ein Bauantrag bei der für den jeweiligen Standort des Bauvorhabens zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde zu stellen.

Dabei kann es sich um bauliche Erweiterungen im Rahmen bereits immissionsschutzrechtlich genehmigter Anlagen, wie z.B. Lärmschutzwände, Lagerboxen, Abscheideranlagen u.ä. handeln oder um Anlagen, die aufgrund ihrer Art, Beschaffenheit, Größe oder vorgesehenen Kapazität nicht der Genehmigungsbedürftigkeit nach BImSchG unterliegen.

Die baurechtliche Genehmigungsbedürftigkeit (in Brandenburg) liegt bei 200 m² genutzter Fläche. Auch Anlagen zur zeitweiligen Lagerung nicht gefährlicher Abfälle , für die eine maximale Lagerkapazität von unter 100 Tonnen geplant ist, benötigen lediglich eine baurechtliche Genehmigung.

Mit dem Bauantrag werden alle für das Bauvorhaben relevanten Unterlagen (Bauvorlagen) eingereicht, u.a. Lagepläne, Eigentumsnachweise und Baubeschreibung, wobei sich Umfang, Art, Inhalt und Anzahl z.B. in Brandenburg nach der gültigen Brandenburgischen Bauordnung und insbesondere der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung richten.

Im Baugenehmigungsverfahren werden je nach Relevanz die entsprechenden Fachbehörden beteiligt , z.B. Abfall- und Bodenschutzbehörde, Wasserschutzbehörde, Denkmalschutzbehörde und Naturschutzbehörde. Weitere Stellungnahmen können aus den Bereichen Straßenwesen, Brandschutz und Arbeitssicherheit erforderlich sein.

Nach Erhalt der Baugenehmigung muss der Bauherr innerhalb einer vorgegebenen Frist den Baubeginn sowie nach Errichtung bzw. Fertigstellung der baulichen Anlagen (unter Beachtung der Auflagen im Genehmigungsbescheid) den Nutzungsbeginn anzeigen.    

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Geschäftsführerin
033769/ 20515

Stefan Hollick M.Sc.
Projektleiter
033769/ 201156

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