Ausbildung Brandschutzhelfer gemäß § 10 ArbSchG und ASR A2.2 (nach den Vorgaben der DGUV Information 205-023)

Hintergrund:

Brände stellen für Unternehmen, ihre Mitarbeiter und die öffentliche Sicherheit eine ernste Gefährdung dar. Nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist der Arbeitge­ber deshalb verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, zu denen u.a. die regelmäßige Unterweisung aller Beschäf­tigten (mind. einmal jährlich) und die Ausbildung/ Benen­nung von Brandschutzhelfern (mind. 5 % der Beschäf­tigten, bei höherer Brandgefährdung, Schichtbetrieb usw. gegebenenfalls auch mehr) gehört. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer erfolgt nach den Vorgaben der DGUV Information 205-023 bzw. auf Grundlage der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 durch einen fachkun­digen Brandschutzbeauftragten und beinhaltet neben dem theoretischen Teil auch praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.

Zielgruppe:

Mitarbeiter im Unternehmen (vor allem aus Industrie, Ge­werbe, Entsorgung), die als Brandschutzhelfer ausgebildet und bestellt werden sollen sowie Brandschutzhelfer, die ihre Kenntnisse, z.B. aufgrund wesentlicher betrieblicher Ände­rungen auffrischen möchten.

Inhalte:

  • Grundzüge des Brandschutzes
    • Grundlagen der Verbrennung und der Löschvorgänge
    • häufige Brandursachen/ betriebsspezifische Brandgefahren
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
    • Brandschutzordnung nach DIN 14096
    • Alarmierungswege u. -mittel/ Flucht- und Rettungswege
    • betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
    • Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
    • Brandklassen/ Wirkung und Eignung von Löschmitteln
    • Aufbau, Funktion, Einsatzbereiche und –regeln von Feuerlöscheinrichtungen u. Wandhydranten
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall (Alarmierung, Flucht, Löschen)
    • Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigen-gefährdung
  • Praktische Löschübungen am Löschtrainer
    • Handhabung von Löscheinrichtungen/ Löschtaktiken

Durchführung:

Die Ausbildung wird von 09.00- ca. 14.00 Uhr durchge­führt und setzt sich aus einem theoretischen Teil (3 x 45 Minuten) und einem praktischen Teil (ca. 2 x 45 Minuten) zusammen. Für die praktischen Übungen stehen den Teil­nehmern ein Löschtrainer zur Simulierung von Brandszenarien sowie geeignete Feuerlöscher zur Verfügung.

Abschluss:

Teilnahmebescheinigung Brandschutzhelfer-Ausbildung gemäß ASR A2.2

Kosten:

290,00 EURzzgl. MwSt. pro Teilnehmer

(bei 2 oder mehr Teilnehmern pro Unternehmen Preisnachlässe auf Anfrage möglich)

Im Preis enthalten sind entsprechende Lehrgangsunterlagen, die Nutzung von Materialien zur praktischen Löschübung, die Teilnahmebescheinigung sowie ein kleiner Imbiss und Tagungsgetränke.


Termine

Aktuell sind keine Termine vorhanden.

Optional können die Lehrgänge als Inhouse-Schulungen durchgeführt werden. Termine und Preise auf Anfrage.

 

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Ansprechpartnerinnen:
(Lehrgangsverantwortliche)

Frau Sonja Wolkenstein
Tel: 033769/ 201157

Frau Marleen Gärtner
Tel: 033769/ 204317

Frau Katrin Dinter
Tel: 033769/ 204317

 

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