Überwachung nach AltfahrzeugVO

Die Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen gilt für Fahrzeuge und Altfahrzeuge einschließlich ihrer Bauteile und Werkstoffe.

Betreiber von Demontagebetrieben sind verpflichtet, die Überlassung eines Fahrzeuges durch einen Verwertungsnachweis zu bescheinigen. Diese Verwertungsnachweise dürfen nur von Betreibern anerkannter Demontagebetriebe ausgestellt werden. Betreiber von Demontagebetrieben dürfen nur anerkannte Annahmestellen oder anerkannte Rücknahmestellen beauftragen, den Verwertungsnachweis auszuhändigen.

Die Betreiber von Annahmestellen, Rücknahmestellen, Demontagebetrieben, Schredderanlagen und sonstigen Anlagen zur weiteren Behandlung müssen sich die Einhaltung der Anforderungen der Altfahrzeug-Verordnung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bescheinigen lassen.

Diese Bescheinigung wird bei Erfüllung aller Anforderungen der Altfahrzeug-Verordnung durch den Sachverständigen erteilt. Das Bescheinigungsverfahren wird jährlich durchgeführt.

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Ansprechpartner:

Dipl.-Ing. Christian Waßner
Sachverständiger
Tel: 033769/ 20515

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