Fortbildung Störfallbeauftragter nach 5. BImSchV
Hintergrund:
Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen sowie der Störfallverordnung unterliegende Unternehmen, die gemäß BImSchG einen oder mehrere Störfallbeauftragte mit entsprechender Fachkunde bestellen müssen, haben nach § 9 der 5. BImSchV dafür Sorge zu tragen, dass die Beauftragten regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, wobei die Teilnahme der zuständigen Behörde auf Verlangen nachzuweisen ist. Die Inhalte der Fortbildungsmaßnahmen umfassen die, im Anhang II B der 5. BImSchV genannten Sachbereiche, insbesondere Neuerungen im Immissionsschutzrecht, des Rechts der technischen Sicherheit und des Gefahrstoffrechts, Fortschritte bei der technischen Weiterentwicklung von Verfahren und Anlagen unter Berücksichtigung des Standes der Sicherheitstechnik usw. Zusätzlich besteht im Rahmen des Kurses die Möglichkeit der Fortbildung für den „Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz“ (siehe „Fortbildung Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragter) nach § 9 i.V.m. § 7 der 5. BImSchV“.
Zielgruppe:
Personen, die als Störfallbeauftragte/ Immissionsschutzbeauftragte tätig sind und bereits einen Grundlehrgang besucht haben, Umweltbeauftragte, leitende Personen von Unternehmen, die der Störfallverordnung unterliegen sowie fachlich interessierte Personen (Ingenieurbüros, Anlagenplaner, Behörden u.a.)
Inhalte:
- Neuerungen im europäischen und deutschen Immissionsschutzrecht
- aktuelle Störfallverordnung
- angrenzende Rechtsbereiche (Abfall-/ Gefahrstoff-/ Arbeitsschutzrecht/ Anlagensicherheit)
- aktuelle Rechtsprechung
- der Störfallbeauftragte (Bestellung/ Verhaltensempfehlung/ Haftung)
- immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren – praktische Hinweise
- betriebliche Sicherheitsorganisation
- vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
Durchführung:
Die Online-Lehrgänge werden in Kombination Fortbildung für Störfallbeauftragte und Fortbildung für Immissionsschutzbeauftragte angeboten.
- Tag ca. 08.30 - 17.30 Uhr
- Tag ca. 08.30 - 14.30 Uhr
Abschluss:
behördlich (Landesamt für Umwelt Brandenburg) bundesweit anerkannte Teilnahmebescheinigung der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH
Kosten:
650,00 € zzgl. MwSt. (ab 01.01.2025) |
Onlinelehrgang Nachweis Fortbildung für den Störfallbeauftragten |
680,00 € zzgl. MwSt. (ab 01.01.2025) |
Onlinelehrgang Nachweis Fortbildung für den Störfallbeauftragten + Nachweis der Fortbildung für Immissionsschutzbeauftragte |
Im Preis enthalten sind entsprechende Lehrgangsunterlagen (digital), zusätzlich ein Fachbuch zum Immissionsschutzrecht sowie die Teilnahmebescheinigung.
Suche
Ansprechpartnerinnen:
(Lehrgangsverantwortliche)
Frau Sonja Wolkenstein
Tel: 033769/ 201157
wolkenstein@iwaonline.de
Frau Marleen Gärtner
Tel: 033769/ 204317
gaertner@iwaonline.de
Frau Katrin Dinter
Tel: 033769/ 204317
dinter@iwaonline.de
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