Update Arbeitsschutz 2022 / Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Hintergrund:
Gemäß § 22 SGB VII sind Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten verpflichtet, einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte (SiBe) zu bestellen, die den Unternehmer bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten unterstützen. Sie achten auf das Vorhandensein und die ordnungsgemäße Benutzung vorgeschriebener Schutzeinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstungen, überzeugen und informieren insbesondere ihre Kollegen über potentielle Unfall- und Gesundheitsgefahren. Ständige Änderungen im Arbeitsschutz und in Bezug auf technische Neuerungen erfordern eine regelmäßige Fortbildung der Sicherheitsbeauftragten (Empfehlung alle 2-3 Jahre).
Zielgruppe:
Mitarbeiter von Unternehmen, die als Sicherheitsbeauftragte (SiBe) tätig sind sowie interessierte Personen, die ihre Kenntnisse zum Arbeitsschutz aktualisieren möchten
Inhalte:
- aktuelle rechtliche Änderungen im Arbeitsschutz
- Neuerungen im Gefahrstoffrecht
- Aktuelles zu Schutzmaßnahmen und zur Weiterentwicklung von Schutzausrüstungen
- Praxisbeispiele zu Unfällen und ihren Folgen
- Erfahrungsaustausch
Durchführung:
Der Lehrgang wird als 1-Tages-Schulung (ca. 09.00 – 16.00 Uhr) durchgeführt.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH
Kosten:
390,00 EUR zzgl. MwSt. | Präsenzlehrgang |
360,00 EUR zzgl. MwSt. | Onlinelehrgang |
Im Preis enthalten sind entsprechende Lehrgangsunterlagen, die Teilnahmebescheinigungen sowie bei Präsenzlehrgängen Mittagessen und Tagungsgetränke.
Termine
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Ansprechpartnerinnen:
(Lehrgangsverantwortliche)
Frau Sonja Wolkenstein
Tel: 033769/ 201157
wolkenstein@iwaonline.de
Frau Marleen Gärtner
Tel: 033769/ 204317
gaertner@iwaonline.de
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