Grundlehrgang (Fachkunde) Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz im Sinne der §§ 64 und 65 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Lehrgangsdetails / Anmeldung

Hintergrund

Nach § 64 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind Gewässerbenutzer (Unternehmen) verpflichtet, einen oder mehrere Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen, wenn sie an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten dürfen oder wenn die Behörde nach § 64 Abs. 2 WHG die Bestellung eines Betriebsbeauftragten angeordnet hat. Zum Aufgabenbereich des Beauftragten gehört die Beratung des Gewässernutzers und der Beschäftigten in allen Belangen des Gewässerschutzes, die Überwachung der Anlagen (Funktionsfähigkeit, Wartung) und der Einhaltung rechtlicher Vorschriften, Nebenbestimmungen und Auflagen sowie die Mitarbeit bei der Entwicklung und Einführung innerbetrieblicher Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung des Abwasseranfalls. Zur Erfüllung dieser Aufgaben müssen Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Im Vorfeld der Bestellung zum Gewässerschutzbeauftragten dient dieser Lehrgang durch die Vermittlung von Kenntnissen zu den rechtlichen Grundlagen, den technischen Regeln und der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Anlagenbetriebes zum Erwerb der notwendigen Fachkunde im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes.

Zielgruppe

Personen, die als Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz bestellt werden sollen und andere Beauftragte (u.a. Umwelt-, Abfall- oder Immissionsschutzbeauftragte), die die Aufgaben und Pflichten eines Gewässerschutzbeauftragten wahrnehmen sollen.

Inhalte

  • rechtliche Grundlagen
    • EG-Wasserrahmenrichtlinie
    • Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswassergesetze
    • Gefahrstoffverordnung / Betriebssicherheitsverordnung
    • Technische Regeln für wassergefährdende Stoffe (TRwS)
  • der Gewässerschutzbeauftragte in der betrieblichen Praxis (Bestellung, Aufgaben und Pflichten)
  • Haftung des Gewässerschutzbeauftragten
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
    • AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
    • Einstufung wassergefährdender Stoffe
    • technische und organisatorische Anforderungen an Anlagen
    • Betreiberpflichten
  • Fremd- und Eigenüberwachung
  • Gewässerschutz (Abwasserbeseitigung und -behandlung u.a.)

Durchführung

Die Lehrgänge werden an drei aufeinander folgenden Tagen durchgeführt.

1. - 3. Tag ca. 08.30 - 16.00 Uhr

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH (Fachkundenachweis)

Kosten

  • 1.080,00 € zzgl. MwSt. – Online-Lehrgang
    (1.130,00 € zzgl. MwSt. ab 01.01.2026)

Im Preis enthalten sind entsprechende Lehrgangsunterlagen und die Teilnahmebescheinigung.

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Kontakt

IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH
In der Muna 2
Mittenwalde OT Töpchin

Tel: 033769 / 20515

Ansprechpartnerinnen

Sonja Wolkenstein
Tel: 033769 / 201157

Marleen Gärtner
Tel: 033769 / 204317

Katrin Dinter
Tel: 033769 / 204317

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.