Nach § 64 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind Gewässerbenutzer (Unternehmen) verpflichtet, einen oder mehrere Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen, wenn sie an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten dürfen oder wenn die Behörde nach § 64 Abs. 2 WHG die Bestellung eines Betriebsbeauftragten angeordnet hat. Zum Aufgabenbereich des Beauftragten gehört die Beratung des Gewässernutzers und der Beschäftigten in allen Belangen des Gewässerschutzes, die Überwachung der Anlagen (Funktionsfähigkeit, Wartung) und der Einhaltung rechtlicher Vorschriften, Nebenbestimmungen und Auflagen sowie die Mitarbeit bei der Entwicklung und Einführung innerbetrieblicher Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung des Abwasseranfalls. Zur Erfüllung dieser Aufgaben müssen Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Im Vorfeld der Bestellung zum Gewässerschutzbeauftragten dient dieser Lehrgang durch die Vermittlung von Kenntnissen zu den rechtlichen Grundlagen, den technischen Regeln und der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Anlagenbetriebes zum Erwerb der notwendigen Fachkunde im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes.
Personen, die als Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz bestellt werden sollen und andere Beauftragte (u.a. Umwelt-, Abfall- oder Immissionsschutzbeauftragte), die die Aufgaben und Pflichten eines Gewässerschutzbeauftragten wahrnehmen sollen.
Die Lehrgänge werden an drei aufeinander folgenden Tagen durchgeführt.
1. - 3. Tag ca. 08.30 - 16.00 Uhr
Teilnahmebescheinigung der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH (Fachkundenachweis)
Im Preis enthalten sind entsprechende Lehrgangsunterlagen und die Teilnahmebescheinigung.
IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbHIn der Muna 2Mittenwalde OT Töpchin
Tel: 033769 / 20515kontakt@iwaonline.de
Sonja WolkensteinTel: 033769 / 201157wolkenstein@iwaonline.de
Marleen GärtnerTel: 033769 / 204317gaertner@iwaonline.de
Katrin DinterTel: 033769 / 204317dinter@iwaonline.de
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.